Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
Reisemitbringsel sind erlaubt und können abgabenfrei eingeführt werden, sofern diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Die vorgeschriebenen Mengen und Werte dürfen dabei nicht überschritten werden. Falls die Reisemitbringsel die vorgeschriebenen Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Bei der Einreise über einen anderen Mitgliedstaat sind die gegebenenfalls für diesen Mitgliedstaat geltenden besonderen einzelstaatlichen Vorschriften zu beachten.
Aktuelle Informationen über die Reisefreigrenzen erhalten Sie auf der Webseite des Zolls>>
Erlaubte Mengen- und Wertgrenzen
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist):
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Tabakwaren (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist):
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Arzneimittel:
- die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
Kraftstoffe:
- für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
Andere Waren:
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
- Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Drei EU - Sonderfälle:
- Kanarischen Inseln
- Französische Überseedepartements
- Britische Kanalinseln
Waren aus diesen Gebieten fallen unter eine Sonderregelung. Dieses Terrain gehört zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union ( EU ), nicht aber zum Steuergebiet bezüglich Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesen Gebieten dürfen Sie nur Waren im Rahmen der genannten Mengen- und Wertgrenzen abgabenfrei einführen.
Dies gilt auch für Waren aus Duty Free - Shops der EU oder für Waren, die an Bord eines innerhalb der EU verkehrenden Flugzeuges unversteuert oder von Steuern entlastet erworben wurden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Zolls>>
Weitere Informationen
- Broschüre Artenschutz - Der Zoll im Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt
- Broschüre Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll
- Reisefreimengen bei Reisen außerhalb der Europäischen Union
Quelle: www.zoll.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die
Zolldienststelle
am Paderborn-Lippstadt Airport
Flughafenstraße 33
33142 Büren-Ahden
Fon +49 (0) 2955. 77-375
www.zoll.de








